Neue Einschränkung der F-Gas-Verordnung
Jose Miguel Molina2024-06-04T16:33:34+02:00Zwei von drei Kühlanlagen in Supermärkten werden ab dem 1. Januar 2022 veraltet sein.
Mit dem neuen Jahr tritt die neue Beschränkung der europäischen F-Gas-Verordnung in Kraft. Mittlere bis große Supermärkte, die noch mit einer FKW-Freon-Kälteanlage (Kältemittel der dritten Generation mit ODP=0, die die bereits verbotenen FCKW und HFCKW ersetzt haben, für die es aber keinen direkten Ersatz mehr gibt, einschließlich R134a, R404A, R407 oder sogar R449A und R448A, wobei letzteres eine Mischung aus FKW und HFO ist) mit mehr als 40 kW Kälteleistung arbeiten, werden obsolet. Das Gleiche gilt für Kühlgeräte mit eingebauten HFKW-Einheiten.
Welche Auswirkungen hat das Inkrafttreten der neuen europäischen F-Gas-Verordnung für uns?
Solche Anlagen werden nicht mehr möglich sein. Die bestehenden Anlagen können weiter betrieben werden, aber es wird kein Ersatzgas mehr geben, mit dem sie aktualisiert werden können. Das bedeutet, dass man sich bei einer wesentlichen Änderung der Anlage (Erweiterung, Umzug usw.) für ein anderes System und ein anderes Kältemittel entscheiden muss.
Wie wirkt sich dies auf das Installationsprogramm aus?
Der Installateur muss bei Neuinstallationen einen komplexen rechtlichen Rahmen berücksichtigen. Nicht nur die Umweltauflagen, sondern auch das Niveau der Installation gemäß der Sicherheitsverordnung und die Kategorie der Anlage gemäß der Druckgeräteverordnung bestimmen die Wahl des einen oder anderen Systems. Darüber hinaus spielt auch die Energieeffizienz als einer der entscheidenden Faktoren bei der Wahl der jeweils besten Lösung eine wichtige Rolle, da die Energiepreise immer weiter steigen werden.
Welche Alternativen gibt es, und wie wird die Verwendung von Gasen verändert?
- R290 wird zum Beispiel für kleine Leistungskreisläufe in einem Einbaugerät oder Waterloop verwendet. Bei höherer Leistung kann es auch in der Kühlanlage eines indirekten Glykolsystems verwendet werden.
- R454C (A2L) erfordert eine Risikoanalyse für explosive Atmosphären ab 25 oder 30 kW Kühlleistung. Darüber hinaus müssen wir die Rohre als Druckbehälter zertifizieren, und die Anlagen müssen in Kategorie III oder IV zertifiziert werden.
- R449A kann nur bis zu 40 kW pro Kreislauf verwendet werden. Ab dieser Leistung wird CO2 interessant, denn obwohl es sich um eine Anlage der Stufe 2 handelt, gilt die Druckgeräteverordnung noch nicht für Kälteleitungen.
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