Verbot von Kältemittelgasen für die Kühlung bis 2020
INTARCON2023-07-14T12:26:58+02:00Für Kältemittelgase, die in der Kältetechnik verwendet werden, legt die Verordnung “F-Gas” (EU) 517/2014 über fluorierte Treibhausgase ab dem 1. Januar 2020 bestimmte Verbote für die Verwendung und das Inverkehrbringen dieser Gase fest. Sie wird zunächst wortwörtlich zitiert:
Artikel 13 “Kontrolle der Verwendung
- “Die Verwendung von fluorierten Treibhausgasen mit einem Treibhauspotenzial von 2500 oder mehr für die Wartung oder Instandhaltung von Kälteanlagen mit einer Füllmenge von 40 Tonnen CO2-Äquivalent oder mehr ist ab dem 1. Januar 2020 verboten”.
Ausnahmen: Militärische Geräte und Geräte zur Kühlung von Produkten auf Temperaturen unter – 50 °C.
In der Folge werden die folgenden Punkte angeführt:
ANHANG III “Verbot des Inverkehrbringens ab dem 1. Januar 2020”.
- “Kühl- und Gefriergeräte für den gewerblichen Gebrauch (hermetisch verschlossene Geräte), die HFKW mit einem GWP-Wert von 2500 oder mehr enthalten”.
- “Stationäre Kälteanlagen, die HFKW mit einem GWP-Wert von 2500 oder mehr enthalten oder benötigen. Ausgenommen sind Geräte, die für Anwendungen zur Kühlung von Produkten bei Temperaturen unter -50 °C ausgelegt sind”.
Excepciones: Equipos militares.
Darüber hinaus ist festzustellen, dass alle ab dem 1. Januar 2020 geltenden Verbote von Kältemittelgasen fluorierte Kältemittel mit einem GWP über 2500 betreffen, die im Folgenden aufgeführt sind: